– für steuerliche Zwecke
Ob bei Erbschaft, Schenkung oder Stiftung, es gibt viele Fälle, in denen Sie gegenüber dem Finanzamt den Wert Ihrer Kunst deklarieren müssen. Hier erstelle ich detaillierte Wertgutachten, die den „gemeinen Wert“ beziffern. Meine Gutachten werden von Finanzämtern und anerkannten Wirtschaftsprüfern akzeptiert.
– für rechtliche Zwecke
Bei Scheidungen oder Erbschaften ist im Falle von Uneinigkeit ein unabhängiges Wertgutachten zur Einschätzung der Kunstwerke erforderlich. In diesen Fällen bestimme ich den „Verkehrswert“ der Kunstgegenstände.
– für finanzielle Zwecke
Insbesondere bei der durch Kunstwerke abgesicherten Kreditvergabe werden Wertgutachten benötigt, die den im Verwertungsfall erzielbaren „Marktwert“ feststellen. Hier ist es besonders wichtig, den Liquiditätsfaktor, d.h. die Marktgängigkeit eines Kunstwerkes zu beurteilen. Ich werde von führenden Finanzinstituten und Spezialfinanzierern, die auf dem Gebiet der Kunstfinanzierung tätig sind, regelmäßig mit Wertgutachten zu diesem Zweck beauftragt.