FAQ

Was ist der Marktwert eines Kunstwerkes?

Es gibt dafür keine eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich geregelt ist nur der „gemeine Wert“, der dem Verkehrswert und dem Marktwert entspricht.

Im Bewertungsgesetz § 9 heißt es: „Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen“.

Im angelsächsischen Sprachraum ist der „Fair Market Value“ von Bedeutung. Dieser ist definiert als „the price at which the property would change hands between a willing buyer and willing seller, neither being under any compulsion to buy or to sell and both having reasonable knowledge of relevant facts” (der Preis, zu dem das Eigentum zwischen einem willigen Käufer und willigen Verkäufer den Besitzer wechseln würde, wobei beide weder unter Zwang zum Kauf noch Verkauf stehen und beide angemessene Kenntnis aller relevanter Tatsachen haben). Die Verkaufskommission wird dabei eingerechnet.

Was ist der Versicherungswert eines Kunstwerkes?

In der Regel wird als Versicherungswert der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt. Es ist aber auch möglich, den Versicherungswert als feste Taxe oder als „agreed value“ (vereinbarter Wert) zu bestimmen.

Was ist der Wiederbeschaffungswert eines Kunstwerkes?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag, der üblicherweise aufgewendet werden muss, um ohne zeitlichen Druck ein gleichartiges und gleichwertiges Kunstwerk unter Berücksichtigung des jeweils relevanten Marktes im Fachhandel zu erwerben.

Nach welcher Methode können Kunstwerke bewertet werden?

Kunstwerke werden in der Regel nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Das Vergleichswertverfahren analysiert die jüngsten Verkäufe von vergleichbaren Kunstwerken auf internationalen Kunstauktionen, sowie die vorherrschenden Preise im Direktvertrieb durch Galerien und Kunsthändler.

Die in der Immobilienbewertung genutzten Bewertungsverfahren wie Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren sind nur in Ausnahmefällen geeignet.

Wie lange dauert es bis zur Fertigstellung eines Gutachtens?

Nach Vorliegen aller notwendigen Information in der Regel nicht länger als 14 Tage, in dringenden Fällen geht es auch schneller.

Ist es möglich ein Inventar meiner Sammlung erstellen zu lassen?

Ja, ich erstelle Sammlungsinventare und katalogisiere Ihre Sammlung mit allen wesentlichen Informationen und Fotografien zu jedem einzelnen Werk.

Ist es möglich Kunstwerke authentifizieren zu lassen?

Ich berate gerne in Echtheitsfragen und recherchiere Literatur, Ausstellungshistorie und Provenienz zu den fraglichen Kunstwerken. Eine im Kunstmarkt akzeptierte Authentifizierung können nur die Nachlassverwalter, Erbengemeinschaften oder Verfasser des Werkverzeichnissses eines Künstlers ausstellen. Ich berate Sie, wer im jeweiligen Bereich zuständig ist und bereite ggf. eine Anfrage vor.

Wie werden Gutachten bezahlt?

Je nach Umfang werden die Gutachten nach Stunden- oder Tagessätzen vergütet. Bei sehr umfangreichen Aufträgen können Festpreise vereinbart werden.

Was qualifiziert einen Gutachter zur Bewertung von Kunstwerken?

Die Bezeichnung als Sachverständiger oder Gutachter ist in Deutschland nicht geschützt. Qualifizierte Sachverständige zeichnen sich durch eine öffentliche Bestellung durch die IHK, Mitgliedschaften in den einschlägigen Berufsverbänden, langjährige Erfahrung und ihre Referenzen aus.

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